Wissen Sie eigentlich,……… was man unter der Argumentationsfigur „Vom Allgemeinen zum Besonderen” versteht?

Erläuterung:

Worum es sich generell bei Argumentationsfiguren handelt, haben wir Ihnen in einem früheren Blog beschrieben. Hier erhalten Sie ein erstes, konkretes Beispiel.

Die Argumentationsfigur „Vom Allgemeinen zum Besonderen” beginnt mit einer allgemeinen (oft fiktiven) Meinung. Es muss dabei nicht einmal ihre eigene Meinung sein, sondern der Ursprung ist nahezu beliebig.

Erst im Anschluss folgt der eigene Standpunkt. Sie beschreiben hier, wie sie selbst die Sache sehen oder einschätzen.

Unmittelbar nach der Darstellung ihrer Sichtweise unterstützten sie diese durch die zuvor gesammelten und gut geplanten Argumente.

Abschließend tragen Sie ihren eigenen Lösungsvorschlag vor.

Hier ein Beispiel:

  1. „Wenn man der Presse glaubt, ist die Allgemeinheit der Ansicht, dass…”
  2. „Ich selbst bin der Ansicht, dass….”
  3. Argument 1…n
  4. „Hieraus ergibt sich, dass… (Lösung)”

Egal welche Argumentationsfigur Sie benutzen, generell gilt, dass Argumente ins „Schwarze treffen”, wenn:

  • Die Gefühlswelt positiv (bei Contra-Argumentation entsprechend negativ) angesprochen wird.
  • Sie die Bilder im Kopf des Verhandlungspartners steuern.
     „Stellen sie sich vor…˝
  • Sie es schaffen zu begeistern.
  • Sie visualisieren (Bilder zeigen, Skizzen malen, Statistiken gestalten, etc.).

Viel Erfolg dabei.

Übrigens kennen Sie auch den Blog der letzten Woche? Vielleicht ist dieser ja auch spannend für Sie.